Jost Hausmeister und Gartenservice
Gebrachinger Weg 7
93080 Pentling- Großberg
Telefon: 017625964425
E-Mail: hausmeisterservice.jost@gmx.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung
(1) Die Präsentation der Dienstleistungen im Internet stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag (mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) erteilt und der Auftragnehmer diesen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Ausführung der Leistung annimmt.
(3) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere Hausmeistertätigkeiten (z. B. kleine Reparaturen, Reinigungsarbeiten, Winterdienst) sowie gartenpflegerische Arbeiten (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung im Angebot oder Vertrag.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Ist ein Pauschalpreis vereinbart, sind darin die Fahrtkosten enthalten, sofern nicht anders vermerkt.
(2) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig (zahlbar innerhalb von 14 Tagen).
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden / Zugang
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zugang zu den zu bearbeitenden Grundstücken, Wohnungen oder Einrichtungen zu ermöglichen (z. B. durch Aushändigung von Schlüsseln, Tore öffnen). Hierdurch entstehende Kosten (z. B. für Schlüssel) trägt der Kunde.
(2) Der Kunde hat den Auftragnehmer rechtzeitig über versteckte Gefahrenquellen auf dem Grundstück zu informieren (z. B. nicht tragfähige Böden, Kampfmittel, einsturzgefährdete Bäume, unterirdische Leitungen).
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht oder nicht termingerecht erbracht werden, so hat der Kunde dem Auftragnehmer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Vom Auftragnehmer genannte Termine sind voraussichtliche Termine, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin schriftlich zugesagt wurde.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise von Dritten (Subunternehmern) erbringen zu lassen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichteinhaltung von Terminen, die durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, Rohrbruch, behördliche Anordnungen) oder andere, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verursacht wurden.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten nach bestem Wissen und Stand der Technik aus. Mängel, die auf einem vertragswidrigen Verhalten des Auftragnehmers beruhen, werden innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 12 Monaten (bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen) beseitigt.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die der Kunde oder Dritte durch unsachgemäße Handhabung der vom Auftragnehmer genutzten Gegenstände oder durch vom Kunden verschuldete Umstände verursacht.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel oder Schäden, die im Zuge der Arbeiten entstanden sind, dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
§ 7 Besondere Bedingungen für den Winterdienst
(1) Der Winterdienst wird nach den jeweils gültigen kommunalen Satzungen (Räum- und Streupflicht) durchgeführt. Die Räumung erfolgt in der Regel zwischen 06:00 und 08:00 Uhr an Werktagen. An Sonn- und Feiertagen kann der Beginn abweichen.
(2) Eine Haftung für Glättebildung durch wetterbedingte Umstände (z. B. plötzlicher Frost nach Räumung, überfrierende Nässe) ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer seinen primären Räum- und Streupflichten nachgekommen ist.
(3) Bei extremen Witterungslagen (z. B. Schneeverwehungen, Eisregen) kann die Räumung länger dauern oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Auftragnehmer ist bemüht, dennoch so bald wie möglich tätig zu werden.
§ 8 Besondere Bedingungen für die Gartenpflege
(1) Bei der Pflege von Pflanzen und Rasenflächen kann der Auftragnehmer keinen Erfolg (z. B. Wachstum, Blüte) garantieren, da dies von äußeren Einflüssen (Wetter, Bodenbeschaffenheit) abhängt.
(2) Der Rückschnitt von Bäumen und Hecken erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (z. B. Bundesnaturschutzgesetz). Die Verantwortung für die Einhaltung der Schnittzeiträume liegt beim Kunden; der Auftragnehmer weist jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hin.
(3) Die Entsorgung von Grünabfällen ist nur dann im Preis inbegriffen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Kündigung / Stornierung
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. monatlicher Gartenservice) beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Bei Einzelaufträgen kann der Kunde bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Erfolgt die Stornierung später oder erscheint der Monteur unverschuldet nicht (z. B. mangels Zugang), ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % des vereinbarten Preises als Ausfallgebühr zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.